March 2, 2009 at 6:49 pm
#796361
Member
… die Pokerwerbung im TV geht auf Seiten, auf denen nicht um Geld gespielt werden kann. Vielleicht ist Dir da schon mal aufgefallen, daß in der TVwerbung immer eine www.
Die Versteuerung von Affiliateeinnahmen läuft genauso wie die Versteuerung anderer Einnahmen. Finanztechnisch gibt es da keinen Unterschied. Es sind einfach gewerbliche Einnahmen.
Bzgl. Firmengründung im Ausland (z.b. in einer Steueroase) ist es entscheidend, daß sich die Geschäftsleitung auch ausserhalb Deutschlands befindet. Mit einem einfachen Treuhänder wird diese Konstellation aber ziemlich schnell bei einer Prüfung auffliegen und keinen Steuervorteil mehr bringen.